Keine Gebühren für Internetfähige PC`s und PDA`s

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs oder PDAs. Der IT-Fachmann Harald Simon wehrte sich gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf Internet-PCs und setzte sich gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid zur Wehr. Nachzulesen ist der Fall auf seiner Homepage pc-gebuehr.de. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte nun seine Klage. Es sieht für die Gebührenerhöhung “keine tragfähige Rechtsgrundlage”. In dem gerichtlichen Urteil (AZ 5 K 243/08.WI(V) wird deutlich warum die Gebührenpflicht für Internet-PCs nicht begründet ist. Hätte das Gericht Harald Simons Klage nicht zugestimmt, so hätte im konkreten Fall die Zweitgerätefreiheit gegriffen, denn Simons PCs steht in seinem privaten Haushalt und für die dortigen Geräte zahlt er ohnehin Rundfunkgebühren.

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